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Das Deutsche Sprachdiplom (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK) kann von Schülern im Ausland als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf folgenden Niveaustufen erworben werden:

  • DSD – Erste Stufe (DSD I): entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER))

  • DSD – Zweite Stufe (DSD II): entspricht den Niveaus B2 bzw. C1 des GER

  • DSD – A2: entspricht dem Niveau A2 des GER

Insgesamt werden dabei folgende vier Fertigkeiten abgeprüft:

  • Hörverstehen

  • Leseverstehen

  • Schriftliche Kommunikation und

  • Mündliche Kommunikation.

Die Prüfungen werden von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) in Köln erstellt. Hier findet auch die Auswertung der Ergebnisse statt. Für die Durchführung sind die Schulen verantwortlich.

Das DSD – Erster Stufe (DSD I) gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse, die zur Aufnahme an einem Studienkolleg erforderlich sind.

Das DSD – Zweiter Stufe (DSD II) wird in den oberen Klassen in Sekundarschulen durchgeführt und gilt laut Sammelbeschluss der Hochschulrektorenkonferenz als Nachweis der für ein Hochschulstudium in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Deutschkenntnisse.

Qualitätssicherung

Der Aspekt der Qualitätssicherung bekommt im Rahmen der DSD-Prüfung einen wichtigen Stellenwert: Das DSD soll Leistungsstandards setzen und damit auch den Unterricht in anderen Fremdsprachen positiv beeinflussen.

Die Sprachdiplomprüfung ist mehr als eine bloße Sprachfeststellungsprüfung. Sie hat darüber hinaus Auswirkungen auf den Deutschunterricht in vielen Ländern und ermöglicht eine weltweite Vergleichbarkeit der Leistungen, weil sie am Europäischen Referenzrahmen für Sprachen orientiert ist. Dieser definiert Standards für das Lernen von Sprachen in Europa.

Stufenprüfung

Um der individuellen Lernentwicklung zukünftig noch besser Rechnung tragen zu können, wurden von der ZfA Stufenprüfungen A2/B1 und B2/C1 entwickelt. Mit Hilfe solcher Prüfungen können die Kompetenzniveaus A2/B1 bzw. B2/C1 simultan abgetestet werden. Der Vorteil dieser Prüfung ist: Es wird ein Leistungsprofil eines jeden Schülers abgebildet, das sich ggf. über zwei Kompetenzstufen verteilt, was den Fremdsprachenerwerbsprozess widerspiegelt. Das DSD weist dann die Niveaustufe in jeder der vier Teilfertigkeiten aus und bescheinigt jedem Schüler sein individuelles Sprachniveau.

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Deutsches Sprachdiplom

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